Umweltplakette
Um die Schadstoff- bzw. Feinstaubkonzentration in besonders belasteten Stadtteilen zu reduzieren, dürfen Kommunen in Deutschland so genannte Umweltzonen einrichten. In solchen Zonen dürfen Autos ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator nicht mehr fahren. Gleiches gilt für Autos mit US-Kat der ersten Generation. Zugelassen sind dann lediglich Benzin-Fahrzeuge, die mindestens die Euro-Norm 1 erfüllen. Sie erhalten eine grüne Plakette.
Da Diesel-Kfz mehr zum Feinstaubausstoß beitragen, gelten hier strengere Regeln: Neben der grünen gibt es eine gelbe und eine rote Plakette. Die Einstufung in die unterschiedlichen Plaketten ist anhand der Emissionsschlüsselnummern im Fahrzeugschein leicht herauszufinden. Online kann man sie beispielsweise bei der Dekra nachschlagen.
Es gilt:
Dieselfahrzeuge ohne geregelten Katalysator erhalten grundsätzlich keine Plakette.
Fahrzeuge mit den Emissionsschlüselnummern 25-29, 35, 41, 71 gehören zur Schadstoffgruppe 2 und erhalten eine rote Plakette.
Dieselmotoren mit den Schlüsselnummern 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 sowie 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77 zählen zur Schadstoffgruppe 3. Ihnen wird eine gelbe Plakette zugeteilt.
Zur Schadstoffgruppe 4 – und damit berechtigt zum Führen einer grünen Plakette – gehören Diesel mit den Emissionsschlüsselnummern 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 bzw. Fahrzeuge mit Partikelfilter.
Hier finden Sie weiter Informationen: http://dekra.feinstaubplakette.de/
